Insolvenzberatung
Das Restrukturierungsverfahren bietet für Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind (bzw. diese droht), die Chance für einen Neustart.
Das Unternehmen kann mit dem am 01.01.2021 in Kraft getretenen, durch Gesetz begründeten neuen StaRUG-Verfahren, den Betrieb ohne Insolvenzverfahren sanieren. Das sogenannte Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ist eine Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts.
Sogar Krisen können dadurch erfolgreich bewältigt werden. Dies stellt sozusagen ein vorgezogenes Insolvenzverfahren dar, mit dem Vorteil der Kostenersparnis und des Entfalls der Einbeziehung der Öffentlichkeit unter Wegfall jeglicher Veröffentlichungspflichten. Das Verfahren ist zwar auf Grund der Komplexität auf mittelständische und große Unternehmen zugeschnitten, aber auch kleineren Unternehmen können wir einen maßgeschneiderten Weg eröffnen.