Restrukturierung
Restrukturierungskonzept
Zukünftig ist es möglich, Sanierungsmaßnahmen auch außerhalb einer Insolvenz und gegen den Willen einzelner Gläubiger umzusetzen.
- Die Sanierung erfolgt ohne Insolvenzantrag.
- Das Restrukturierungsvorhaben kann beim Amtsgericht angezeigt werden.
- Der Restrukturierungsberater erarbeitet anhand eines Restrukturierungsplans mit den Gläubigern einen Gesamtvergleich, der von der Mehrheit der Gläubiger angenommen werden muss.
- Ziel ist die Sanierung des Betriebs.
- Das Gericht kann diesen Plan bestätigen und somit einen Schuldenerlass erzwingen.
- Dabei ist es möglich sich auf einzelne Gläubigergruppen zum Schuldenerlass zu beschränken – zum Beispiel Finanzgläubiger wie Banken oder Lieferanten.
- Bei den Sanierungsmöglichkeiten des sogenannten StaRUG-Verfahrens kann die Liquiditätsentwicklung des Unternehmens über mindestens 24 Monate geplant werden.
- Belastbare finanzielle Planung und
- Übersicht der geeigneten Mittel für eine Restrukturierung.
Vorteile zum bisherigen Insolvenzverfahren
- Der Unternehmer führt seinen Betrieb selbst weiter. Nicht der Insolvenzverwalter.
- Sämtliche Rechte bleiben im Gegensatz zum Insolvenzverfahren beim Unternehmer bzw. Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.
- Ein in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen erhält ohne teure Insolvenzverwaltung das Recht zur Mitsprache und Entscheidung über die Sanierung.
- Das Unternehmen kann nicht vom Insolvenzverwalter still gelegt oder veräußert werden.
- Aufrechterhaltung des bisherigen Betriebsablaufs.
- Annahme des Restrukturierungsplans in Absprache mit den Gläubigern, die dem Plan zustimmen. Letztendlich kann diese Zustimmung durch Gerichtsentscheidung zugunsten des Unternehmens ersetzt werden.
- Antrag auf Schutz vor Zwangsvollstreckung kann gestellt werden. Das Restrukturierungsgericht wird diesen Schutz verhängen, so dass Gläubiger eine vielversprechende Sanierung nicht durch Zwangsmaßnahmen vereiteln können. Dadurch bleibt Zeit zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen.